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Selbsthilfe bei Schüchternheit und sozialer Phobie | |||||||||
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Rundbrief Oktober 2025
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![]() ![]() Anonyme Online-Befragung Thema: Krisenbewältigung in der jungen und der alten Generation Ich (Chiara Pontius, Psychologiestudentin) unter-suche in meiner Masterarbeit, wie die junge und die alte Generation Krisen bewältigt. Dazu führe ich eine vollständig anonyme Online-Umfrage durch. Ziel der Studie ist es, Erkenntnisse insbesondere im Hinblick auf Selbstwirksamkeit und Coping-Strategien zu gewinnen. Dauer: Die Umfrage dauert ca. 6-8 Minuten. Zeitraum der Umfrage: bis ca. Mitte Oktober Aktuell benötige ich ausschließlich Personen im Alter von 16 bis 29 Jahren (junge Generation). Als Zeichen der Wertschätzung spende ich für jede Teilnahme 0,50 EUR an das Deutsche Rote Kreuz. Hier ein Link zur Umfrage: https://response.questback.com/isa/qbv.dll/bylink?p=6ae5hTIYLc2tuEEt9fdor6eT-P7V9wglNzNUVi8pfsjZS80bhf5fFHDusEEWyyeg0 ![]() oder die Webseite dieses Rundbriefs: www.schuechterne.org/rb255.htm Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Liebe Grüße Chiara Pontius ![]() ![]() ![]() Wie verrückt ist normal und wie normal ist verrückt? Von Wolfgang Chr. Goede
An dem Titel dieser Kolumne habe ich mir mal einen Wolf geschrieben. Am Ende ist der Artikel nie gedruckt worden. Aber das Thema bleibt, sogar relevanter als damals, als nach der Wiedervereinigung die Grenzen zwischen Ost und West fielen und die Welt globalisierte. Nach 50 Jahren Kalter Krieg und atomarem Wettrüsten - das war schon ziemlich verrückt. Und heute? Ist ein Putin verrückt, der findet, dass sein Land den Zweiten Weltkrieg am Ende doch verloren habe, nach über 20 Millionen toter Landsleute infolge der Nazi-Invasion? Er und sein Land sich mit der Expansion der Nato bedroht fühlten? "Der russische Bär mit dem Rücken zur Wand", sagt ein ehemaliger Bundeswehroffizier - "Putinversteher" würden ihn viele schimpfen. Gleichwohl, kein Zweifel: der Kreml-Chef ist ein eiskalter Diktator, der über Leichen geht. Oder sind wir die Verrückten, Nutznießer des Mauerfalls, der Wiedervereinigung, ums russische Sein nie sonderlich besorgt? Noch verrückter, weil wir glaubten, der Pazifismus sei ausgebrochen? Und jetzt aufschrecken, weil unsere Schutzmacht good-bye sagt? Oder ist der Oberverrückte der, den sie "orange guy" nennen? Der 47. Präsident seines Landes, demokratisch gewählt, narzisstisch, grenzwertig und mehr, der Menschen zu verhöhnen liebt, vor den Europas Oberhäupter wie Pennäler vor ihren Rektor treten? Bloß nichts Falsches sagen, lieber "kiss ass". Die Zeitläufte könnten hierüber mal ein Urteil finden. Wirklich? Denn wie verrückt waren denn eigentlich die Europäer, als sie auszogen, sich die Welt zu unterwerfen und zu kolonisieren? Die uns derzeit auf die Füße fallende Weltordnung ist ja auch ein Ergebnis davon, aber viele von uns sähen sie als normal an. Die Rahmung ließe sich unschwer auf Kunst, Kultur, Wissenschaft übertragen. Der erste Affe, der sich auf zwei Beine stellte, wurde von seiner Gemeinschaft vermutlich so schräg angeguckt, als ob wir heute versuchten, auf zwei Händen zu laufen. Verrückt! Vieles hiervon gilt für unsere Zivilisationsgeschichte. Wer in München die Alte Pinakothek abschreitet, findet meist christliche Motive, die im Mittelalter diesen Glauben fest in den Köpfen verankerten. Manche würden von Manipulation, Gehirnwäsche sprechen. Welch Revolution die Neue Pinakothek, die wimmelt von einstmals Abtrünnigen der Kunst, Mutbolzen, die gegen Widerstände neue Motive ausprobierten, ausbrachen, Männer mit blauen Bärten malten, die Abstraktion suchten, neue Ausdrucksformen total, sodass selbst ihr Wohlgesonnene mit moderner Kunst heute oft wenig anfangen können. Wer ist hier verrückt, wer normal? Physikalisch gilt: Winde drehen Rotoren, wenn ich mir auf die Finger hau, tut's weh. Ok. Aber unsere mechanistische Wirklichkeit besitzt weitere Dimensionen. Darunter das der Quanten, deren Entdeckung 1925 wir in diesem Jahr feiern. Danach kommunizieren die kleinsten Partikel unserer Welt überlichtschnell (was selbst der große Einstein als verrückt abtat). Das eine Teilchen weiß immer, was das andere vorhat. Ist das nicht richtig verrückt? Wenn der angekündigte Quantencomputer kommt, ja, wie noch verrückter wird denn das? Eine Antwort auf den Titel ist keine einfache, vielleicht gibt's gar keine, außer das Verstehen Können und Wollen beider Extreme und dem Spielfeld dazwischen. Hier zumindest der Versuch einer Annäherung. Von meiner damaligen Recherche bleibt mir das Bild eines Psychologen ins Gedächtnis gestanzt. Es war simpel. Raute, links unten ganz klein, nach rechts oben zunehmend größer werdend. So eine Art geworfenes Fischernetz. ![]() Rechts oben sind die Künstler, Kulturschaffenden, Freidenkende - Menschen mit neuen Theorien und Konzepten, die das eng gestrickte Netz atmen lassen. Die in der Weitmaschigkeit ihres Denkens und Handelns freilich auch wenig Halt erfahren und sich leicht im Netz und seinen unabdinglichen Ordnungskoordinaten verlieren, empfänglich sind für Drogenkonsum und Psychosen. Dazwischen der Mainstream von Menschen, die in diesem Raster ihre Position finden, per Sozialisation, Erziehung, Genetik auch solche, die entweder nach oben oder unten noch ihren Platz suchen. Vielleicht sogar an beiden Polen. Am Ende des Tages - was wir genau wissen: Die Welt ist und bleibt eine polare: Nord & Süd, Heiß & Kalt, Schwarz & Weiß etc.pp. In dieser Spannung stecken auch wir Menschen. Schwer aushaltbar, mitunter, aber seit unseren Anfängen unser Antrieb. Und das ist gut so. ![]() ![]() ![]() "I never opened myself this way."
Zum Jubiläum meines Schuljahrgangs habe ich vor "allen Leuten" ein Lied präsentiert. Eine Art Karaoke ohne Playback. Warum habe ich mir das "angetan" und wie groß war diese "Mutprobe" wirklich? Hier steht es: Moment mal: sind Schultreffen derart wichtig? Ein Haufen Leute, der sich damals schon nicht mochte, versucht sich gegenseitig mit Dienstwagen und Doktortiteln zu übertreffen? Sie reden irgendwas von "war doch ganz lustig damals". Das Scheppern der Biergläser kann nicht übertönen, daß kaum noch jemand weiß, was denn damals so ganz lustig war. Muß ich mir sowas antun, wenn die Schulzeit für mich nicht lustig war und ich das noch genau weiß? Ganz eindeutig ja! Eine feste Dauergruppe wie eine Schulklasse ist fester als spätere Kontakte in Studium, Arbeitsplatz oder sogar in unseren Gruppen. Auch nach Jahrzehnten. Man kennt die meisten Namen nicht mehr, aber es sind vertraute Leute. Der Organisator des Treffens hatte mir bei der Klassenfahrt geholfen, den Rausch nach meinem ersten Bier auszuhalten (→1). Was zählt da, dass ich ihn 10 Jahre lang nicht gesehen habe? Was war deine Absicht? Zunächst: zu beeinflussen, wie die anderen mit mir reden. Die nervigen Fragen nach Gelderwerb, Wasmachstnso usw. mit einem attraktiveren Thema zu verhindern. Aber vor allem: ein Stück Schulzeit nachträglich ausgleichen. Mich stark zu zeigen, wo die Leute wohl nur Schwächen im Gedächtnis haben. "Ich möchte vor den selben Leuten mutig sein, vor denen ich damals feige war." Geht man damit nicht besser zum Psychologen? Nicht nötig. Ich weiß, was ein Psychologe dazu sagt: "Tun Sie es. Stellen Sie sich vor Ihre alte Schulklasse und machen Sie Ihre Mutprobe." Hast du es vorher angekündigt und wie haben die Leute den Plan kommentiert? Ich habe es zwei Vertrauten von damals angekündigt und natürlich den Organisator angefragt. Der Plan wurde vorsichtig aufgenommen. Es kam der Einwand, heute würde mich niemand mehr als "Sonderling" sehen, die Leute hätten es wie so vieles vergessen. Doch daran habe ich meine Zweifel, die sich aus meiner Lebenserfahrung herleiten. Ich habe im Vorfeld mehreren intakt-Mitgliedern von meiner Idee erzählt - fast alle dachten, ich würde jammern und Vorwürfe raushauen wollen. (Na, was wir leider kennen von dauerempörten Weltrettern.) Das war überhaupt nicht mein Plan! Es würde eh nichts nützen, die Leute direkt mit ihren alten Fehlern zu konfrontieren. Sie würden es bloß abstreiten. Manche hätten sie "vergessen" und viele sie tatsächlich vergessen. All diese Einzelheiten mußte ich genauer erklären, dann war aber das Einverständnis für meinen Plan da. ![]() Etwa 50. Knapp die Hälfte des Abi-Jahrgangs. Welches Lied hast du ausgesucht? Eins, das natürlich genau passen mußte. Das alle von "damals" kennen und auch viele mögen. Ich dachte zuerst an die beliebten Bands meiner Schulzeit: Fury, Hosen, Ärzte. Aber nicht deren Sauflieder, denn es mußte auch im Text zu meinem Thema passen. Und natürlich leicht zu singen sein. Ich habe mich entschieden für "Nothing else matters" von Metallica (→2). Denn der Titel ("Nichts anders zählt") ist die Erklärung, wie wichtig "alte Geschichten" sein können. Wie ist es denn nun gewesen? Ich machte mit dem Organisator aus, daß mein Auftritt kurz vor der Buffet-Eröffnung ist - wenn die Leute sowieso zusammengerufen werden. Die Rückfrage "Willst du das wirklich?" war bei meiner Anspannung klar. Doch ich erzählte von meinen Bühnen-Erfahrungen und wie ich mir bei so etwas psychisch Sicherheit verschaffe. Kurz vor dem Buffet kamen die Leute vom Quatschen und Rauchen zusammen. Mein Zweifel: Wieviele im Publikum sind immer noch gegen mich und wie hole ich die anderen auf meine Seite? Das versuchte ich mit der Anmoderation zu erreichen. Ich habe das Problem um die Ecke benannt, nämlich die "Guten" angesprochen. "Eine Bitte an alle, die mich mögen: Falls neben euch wer grinst oder pfeift oder Sprüche macht, klopft ihm leicht auf die Schulter, damit er selber was merkt." Ich weiß nicht, ob der Spruch nötig war, aber konnte das nun mal nicht vorher wissen. Ich mußte noch etwas warten, bis die letzten von draußen reinkamen. Dann aber: vorsichtig anfangen. Durchatmen und los. Mit geschlossenen Augen, denn: ich wollte wenigstens optische Rückmeldungen ignorieren. Soll ich in solch einer Aufgabe auch noch drauf achten, wie ich "ankomme"? Beim Applaus ging es mir so, daß ich nur noch leise "Danke ... Danke" ins Miikrofon sagen konnte. Wie waren die Reaktionen? Den entscheidenden Eindruck machte womöglich weniger der Text als mehr die Tatsache, daß sich jemand so mutig vorne hinstellt. Mehrmals haben andere mir gesagt, "ich würde mich das nicht trauen". Im Lauf des Abends führte der Auftritt zu einigen längeren Gesprächen. 2-3 meinten, sie hätten damals bei Mobbing gegen andere nicht wegsehen sollen. Meine Botschaft ist also angekommen. Außerhalb des Treffens in Gruppen habe ich mehrfach gehört: "Und sogar vor deiner alten Schulklasse!" War das schöne Mädchen auch da? Wer? Bei der du dich damals nie getraut hast und über die du heute noch kaum reden kannst. Anwesend war sie nicht. Da war ich mir aber erst sicher, als mein Auftritt anstand. So kurz vor dem teuren Büffet sollten alle da sein! Erst noch viel später habe ich mich getraut, auf der Anmeldeliste nach ihrem Namen zu sehen: sie stand nicht drauf. Für mich war sie natürlich in Gedanken da. Wie könnte ich sie auslassen? Ich hatte doch selbst gesagt, "alte Geschichten" können extrem wichtig sein! Also habe ich absichtlich ein Zeilenende ausgelassen, in der Stille bei einer leichten Verbeugung ihren Namen gedacht. "Forever trust in [Pause] - and nothing else matters." Schön für dich, daß du das getan hast. Aber was hilft mir das? Ich schreibe dies hier als Anregung für Dich, selbst etwas zu tun. Etwas, das deine Grenzen ein wenig überschreitet und sie damit ausdehnt. Auch du hast Wünsche, auch du hast Pläne, die noch etwas zu groß aussehen. Probier etwas davon. Julian / Braunschweig Foto: Sebastian Spatz, einer der wenigen guten Freunde von "damals"
![]() ![]() ![]() Der Grad der Behinderung
1. Erklärung zum Grad der Behinderung Grundsätzlich kann ein Grad der Behinderung für gesundheitliche Schäden behördlich erlangt werden. Der Grad der Behinderung (GdB) beginnt bei 20 und wird in 10er Schritten je nach Stärke der Behinderung bis 100 hochgezählt, es wird nicht in Prozent gezählt. Eine Schwerbehinderung und somit die Berechtigung für einen Schwerbehindertenausweis ist bei einem Grad der Behinderung von 50 erreicht. Es gibt Merkzeichen die zusätzlich erreicht werden können, u.a. Bl (blinde und sehbehinderte Menschen), G (Gehbehinderung), Gl (Gehörlos), H (Hilfslos), Tbl (Taubblind). Dazu sind je nach Höhe des Grads der Behinderung steigende steuerliche Vorteile vorgesehen und andere Vorteile sind möglich, u.a. Zusatzurlaub von einer Arbeitswoche, vorgezogener Renteneintritt, verbesserter Kündigungsschutz (Arbeit, Wohnung) und ein besonderer Schutz im öffentlichen Dienst. Dazu gibt es ab einer Schwerbehinderung auch ermäßigten Eintritt im ÖPNV oder bei Kultur- und Freizeitangeboten. Es lässt sich aber sagen, dass die relevanten Vorteile erst ab einem Grad der Behinderung von 50 bzw. Schwerbehinderung greifen. In 6. Anhang finden sich in Web-Links die Details zu den Merkzeichen, deren Nachteilsausgleichen und eine Übersicht der Nachteilsausgleiche nach GdB-Höhe. 2. Erstantrag auf Grad der Behinderung stellen Zuständig für den Antrag auf Grad der Behinderung oder offiziell "Erstantrag zur Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft nach dem SGB IX" ist das jeweilige Versorgungsamt, was dem zuständigen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie zugeordnet ist. Welches je nach Bundesland aber einen leicht anderen Namen haben kann. In 6. Anhang navigieren die Web-Links zu den Formularen und den jeweiligen Versorgungsämtern. Bei einem geplanten Antrag auf Grad der Behinderung, empfiehlt es sich, zuerst mit dem eigenen Hausarzt und den Fachärzten zu reden. Es kann u.a. ein Arztbrief für den angestrebten Antrag auf Behinderung verfasst werden, worin neben der bloßen ICD-11 Diagnosen, die besonderen Beeinträchtigungen auf das Leben auftauchen. Weiterhin ist von Interesse, ob der Hausarzt alle relevanten ärztlichen Unterlagen bzw. Diagnosen vorliegen hat, oder ob diese nur bei den Fachärzten zu finden sind. Dies ist in soweit relevant, da das Versorgungsamt eventuell nur den allg. Mediziner anschreibt und so die Facharzt Unterlagen außen vor bleiben. Im Antrag kann aber auch angekreuzt werden, welcher Arzt welche Unterlagen vorliegen hat. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, selber alle Unterlagen an den Antrag anzuhängen. Im folgenden Prozess werden nun im Versorgungsamt die eingereichten Diagnosen bzw. ärztlichen Unterlagen begutachtet und es wird eingeordnet, wie stark sich die Diagnosen auf das Leben auswirken. Weiterhin werden die erreichten Einzel GdB je Diagnose nicht addiert, sondern es werden die Wechselwirkungen zwischen den Diagnosen betrachtet und daraus ein Gesamt GdB gebildet. Hierbei ist es möglich, dass sich eine gewisse Schwankungsbreite des erreichten Gesamt GdB ergibt, je nach dem welches Amt und welche Diagnosen eine Rolle spielen. Durch den Sonderstatus, stellt das Erreichen des GdB 50 eine gewisse Hürde dar. Ein Grad der Behinderung kann unbefristet oder befristet festgestellt werden. Für den Antragsteller entsteht hierbei eine gewisse Wartezeit von Wochen oder ein paar Monaten, auch hier ist es entscheidend, welche Landesregion zuständig ist und welche Menge an Diagnosen bzw. ärztliche Unterlagen eingereicht wurden. Bisher ist der Antrag auf einen Grad der Behinderung kostenlos. 3. Weitere Schritte nach dem GdB-Erstantrag Wenn das Feststellungsergebnis den Antragsteller erreicht hat, gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie die Person reagieren kann. Wenn der erreichte GdB-Wert nicht zufrieden stellt, kann in einer gewissen Frist ein Widerspruch beim gleichen Versorgungsamt eingereicht werden. Hier kann u.a. auf eine zu niedrige Beeinträchtigung einer Diagnose, auf vernachlässigte Wechselwirkungen oder auf nicht berücksichtige Unterlagen eingegangen werden. Bereits in diesem Schritt kann u.a. für die richtige Wortwahl anwaltliche Hilfe hinzugezogen werden. Wenn dieser Widerspruch jedoch abgelegt wurde, besteht noch die Möglichkeit vor dem zuständigen Sozialgericht Klage einzureichen. Dieser Schritt kann bis zur Urteilsverkündung einige Jahre in Anspruch nehmen. Wenn nur ein GdB von 30 oder 40 erreicht wurde, gibt es noch die Möglichkeit bei der Agentur für Arbeit den "Antrag auf Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen" zu stellen. Wie der Name andeutet, kann hiermit eine Gleichstellung für die Arbeitswelt erfolgen, aber es wird keine "echte" Schwerbehinderung daraus. Dadurch wird ein verbesserter Kündigungsschutz erreicht, aber die gesetzlichen Vorteile gelten nicht vollständig, u.a. gibt es für gleichgestellte Menschen keinen Zusatzurlaub und auch keinen früheren Renteneintritt. Bei diesem Antrag wird die aktuelle Arbeitsstelle mit einbezogen, u.a. mit der Fragestellung, ob ohne Gleichstellung die Arbeitsstelle gefährdet wäre bzw. akut eine Arbeitslosigkeit drohen würde. Dazu ergeben sich für den Arbeitgeber u.a. finanzielle Zuschüsse für einen behinderten gerechten Arbeitsplatz. Auch für arbeitslose Menschen ist es möglich diesen Antrag auf Gleichstellung zu stellen, hierbei wird eine verbesserte berufliche Chance angestrebt. Bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustands, kann ein weiterer Antrag gestellt werden, der "Neufeststellungsantrag nach dem SGB IX", um einen höheren GdB zu erreichen. Aber Achtung - durch einen solchen Folgeantrag, kann auch eine Reduzierung des GdB-Werts erfolgen. Über die Jahre können die vorgesehenen GdB-Werte für bestimmte Diagnosen erhöht oder auch herabgesetzt werden, durchaus bedingt durch eine Häufung der jeweiligen Diagnosen innerhalb der Bevölkerung. Unabhängig vom Grad der Behinderung lässt sich ein Pflegegrad von 1 - 5 beantragen. Eine erreichte Schwerbehinderung kann aber eventuell einen Hinweis darauf geben, ob ein Pflegegrad erreicht werden kann. Der Pflegegrad wird bei der eigenen Pflegekasse beantragt, welche der eigenen Krankenkasse angegliedert ist. Mit dem erreichten Pflegegrad sind finanzielle Leistungen verbunden, die die anfallenden Pflegekosten kompensieren. 4. Weitere Vor- und Nachteile des Grads der Behinderung im beruflichen Kontext Neben den bereits erwähnten steuerlichen Vorteilen und dem möglichen Zusatzurlaub, lassen sich je nach Bereich noch weitere Vor- und Nachteile finden. Grundsätzlich sollte die betroffene Person aber mit Vorsicht einschätzen, welchen Personen oder Institutionen sie die gesundheitliche Einschränkung, die Gleichstellung oder die Schwerbehinderung mitteilt. Die Angabe des GdB kann sinnvoll sein, hängt aber von der individuellen Situation ab. 4.1. GdB bei der Agentur für Arbeit Bei der Agentur für Arbeit kann ein Grad der Behinderung hilfreich sein. Vorteilhaft ist hierbei, dass bereits ein anderes Amt, das Versorgungsamt, etwas festgestellt hat und es dazu ein offizielles Dokument gibt. Mit einer Behinderung ist im Amt die Rehabilitation Abteilung zuständig, was eventuell zu einem besseren Betreuungsschlüssel und zu einer besseren Behandlung führen kann. Die Agentur für Arbeit ist, wie oben erwähnt, auch für einen Antrag auf Gleichstellung zuständig. Der Status einer Gleichstellung oder sogar einer Schwerbehinderung ist weiterhin hilfreich. Dazu ergibt sich die Option bei einer Schwerbehinderung mit weiteren Voraussetzungen (u.a. volle Erwerbsminderung) in eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) einzutreten. Allerdings kann es auch sein, dass mit der GdB Angabe die berufliche Laufbahn beendet ist und die behinderte Person nur noch verwaltet wird oder fern der beruflichen Welt in "Maßnahmen" beschäftigt wird. Für manche behinderte Menschen ist das eine Erleichterung, für andere behinderte Menschen, kann das seelisch weiteren Schaden anrichten. Je nach Behinderung existiert auch die Gefahr, dass die betroffene Person als geistig minderbemittelt eingeordnet wird und eine ungewollte Bevormundung stattfindet. Es ist allgemein sehr wichtig, dass sich die behinderte Person die ärztlichen oder (berufs-) psychologischen Gutachten aushändigen lässt, welche von der Agentur für Arbeit erstellt werden, um beurteilen zu können, ob auch auf die eigene Gesundheit Rücksicht genommen wird. 4.2. GdB im öffentlichen Dienst Im öffentlichen Dienst gibt es grundsätzlich einen erhöhten Schutz für behinderte Menschen im Vergleich zur freien Wirtschaft. Es existiert für öffentliche und private Arbeitgeber eine gesetzliche Behinderten Quote. Wenn diese Quote aber bereits erfüllt ist, muss diese auch nicht übererfüllt werden und somit muss eine neue gleichgestellte oder schwerbehinderte Person auch nicht eingestellt werden. Zusätzlich gibt es finanzielle Förderprogramme für Arbeitgeber, wenn ein gleichgestellter oder schwerbehinderter Mensch eingestellt wird, u.a. für die Anpassung zu einem behinderten gerechten Arbeitsplatz. In einem öffentlichen Betrieb gibt es neben dem Vorteil des Behinderten Beauftragten auch noch den Personalrat und die Gleichstellungsbeauftragte als Schutz für Mitarbeiter. Aber selbstverständlich können auch im öffentlichen Dienst weiterhin Vorurteile gegen behinderte Menschen bestehen. Aber es gibt im öffentlichen Dienst eine gesetzliche Regelung (§ 165 SGB IX), dass Menschen mit einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung, immer zu Vorstellungsgesprächen eingeladen werden müssen. Dies gilt, sobald ein Mensch mit Behinderung nicht offensichtlich untauglich für die ausgeschriebene Stelle ist. Aber diese Hürde lässt sich manchmal bereits mit einem erfolgreichem Schulausbildung überspringen. Bei einem Verstoß gegen diese Einladungspflicht, muss der öffentliche Arbeitgeber mit einer Klage des behinderten Bewerbers rechnen. Dieser mögliche Vorteil kann zu dem Nachteil führen, da der Bewerber nie weiß, ob die Einladung zum Vorstellungsgespräch aufgrund seiner Qualifikationen oder der gesetzlichen Pflicht erfolgte. Daher kann die Überlegung angestellt werden, die Gleichstellung oder die Schwerbehinderung erst nach erfolgter Einstellung bzw. Probezeit anzugeben. Somit ist klar, dass der Bewerber für seine Qualifikation eingestellt wurde und es kann zu den Vorteilen übergegangen werden, bei Schwerbehinderung u.a. Zusatzurlaub und früherer Renteneintritt. Unsinnige Vorstellungsgespräche aufgrund eines gesetzlichen Zwangs, sind dann ausgeschlossen und können nicht weiter schädigen. Allerdings kann der behinderte Bewerber bei diesem Vorgehen, nicht von einer möglichen unerfüllten Behinderten Quote profitieren. Zusätzlich steht in den Stellenausschreibungen des öffentlichen Dienstes folgende gesetzlich bedingte Phrase: "Gleichzeitig begrüßen wir das Interesse schwerbehinderter Menschen und bevorzugen deren Bewerbungen bei gleicher Eignung.". Wenn also eine gute persönlichen Schnittmenge mit der Stellenausschreibung besteht, kann die Angabe einer Gleichstellung bzw. Schwerbehinderung zum Vorteil werden. In einem Vorstellungsgespräch im öffentlichen Dienst muss mit einer strengen Atmosphäre gerechnet werden. Dazu können sich durchaus fünf Personen im Raum befinden: Personalabteilung, Fachbereich, Vertreter Personalrat, Gleichstellungsbeauftragte, Behinderten Beauftragter. Wobei hauptsächlich nur eine Person redet und dabei schlicht einen Fragenkatalog abarbeitet. Dazu ergibt sich durch eine angegebene Gleichstellung oder Schwerbehinderung ein zusätzlicher Fragen Bereich, z.B. "Müssen wir bei Ihrer Behinderung den Arbeitsplatz anpassen?" oder "Auf was müssen wir bei Ihrer Behinderung achten?". In dieser Situation kann ein Behinderten Beauftragter auch eingreifen, wenn es illegale Fragen geben sollte, z.B. "Was ist Ihre konkrete Behinderung?". Allerdings kann dieser Beauftragter auch Zweifel an dem behinderten Bewerber haben und von einer Einstellung dieser Person abraten, da der Behinderte diese Stelle nicht lange durchhalten würde. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass der behinderte Bewerber die Behinderten Vertretung vor dem anstehenden Vorstellungsgespräch informiert und auch ein Gespräch mit der Behinderten Vertretung vor dem eigentlichen Vorstellungsgespräch stattfinden kann. 4.3. GdB in der freien Wirtschaft Es gibt auch in der freien Wirtschaft finanzielle Anreize einen schwerbehinderten Menschen einzustellen. Ab einer bestimmten Betriebsgröße muss auch eine gesetzliche Behinderten Quote erreicht werden, aber diese Quote lässt sich auch mit einer Strafzahlung abhandeln. Mit der Angabe einer Gleichstellung oder einer Schwerbehinderung hat die Person bereits eine geistige oder körperliche Schwäche zugegeben und hat sich schon selbst als eventuell nicht voll arbeitsfähig eingeordnet. Dabei hängt es davon ab, welche Behinderung den Betriebsablauf am wenigsten stört und die wirtschaftlichen Ziele des Unternehmens nicht zu stark gefährdet. Als Spezialfall können eventuell gemeinnützige GmbHs (gGmbH) eingeordnet werden, z.B. Lebenshilfe, Paritätischer Bund und manche Krankenhäuser. Sie sind zwar nicht gesetzlich verpflichtet behinderte Menschen einzustellen, aber eventuell moralisch dazu veranlagt solche Menschen zu beschäftigen. Zumal u.a. die Lebenshilfe Behindertenwerkstätten betreibt und somit bereits Schwerbehinderte Menschen eine berufliche Beschäftigung ermöglicht. 5. Fazit Grundsätzlich sollte ein Mensch in dieser Gesellschaft leider gesund und belastbar sein. Eine Gleichstellung oder eine Schwerbehinderung kann aber hilfreich sein, sich etwas Schutz zu verschaffen. Er hilft aber nicht gegen Ausgrenzung oder schlechte Menschen. Dazu kann jede Angabe einer Behinderung zu einer Diskriminierung führen, da eine gesundheitliche Schwäche offengelegt wurde. Ein Grad der Behinderung sollte bei qualifizierenden Schäden bzw. ärztlichen Diagnosen beantragt werden. Es können mit dem Status einer Gleichstellung oder einer Schwerbehinderung Nachteilsausgleiche erreicht werden. Wenn der Grad der Behinderung unbefristet festgestellt wurde, kann dieser jederzeit Verwendung finden, auch wenn das Dokument lange Zeit nur in der Schublade lag. Zumal über die Jahre auch die Beurteilungshürden angehoben werden können und somit ein hoher GdB-Wert mit der gleichen Diagnose nicht mehr erreicht werden kann. 6. Anhang "Merkzeichen und Nachteilsausgleiche als Tabelle": https://schwerbehinderung-vorteile.de/tabelle-merkzeichen/ "Grad der Behinderung (GdB) Tabelle mit Übersicht der Nachteilsausgleiche": https://schwerbehinderung-vorteile.de/tabelle/ "Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Braunschweig": https://soziales.niedersachsen.de/startseite/das_landesamt/standorte/braunschweig/niedersachsisches-landesamt-fur-soziales-jugend-und-familie-aussenstelle-braunschweig-182506.html Formulare für Niedersachsen, "Antragsformulare und Merkblätter" https://soziales.niedersachsen.de/startseite/menschen_mit_behinderung/behinderung_und_ausweis/antragsformulare-und-merkblatter-109.html Interaktive Karte für Niedersachsen, "Zuständigkeitsbereiche der Außenstellen des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie": https://soziales.niedersachsen.de/startseite/menschen_mit_behinderung/behinderung_und_ausweis/zustandigkeitsbereiche-der-aussenstellen-des-landesamtes-fur-soziales-jugend-und-familie-361.html Navigation zum zuständigen Amt, ausgehend vom gesamten Bundesgebiet, "Feststellung einer Behinderung beantragen": https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/de/leistung/99015004037000 ![]() ![]() |
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zuletzt am 04.10.2025 um 17 Uhr 07